AGB

Vorbemerkungen

Aus Gründen der Vereinfachung werden im folgenden alle Kursteil-nehmerinnen und Kursteilnehmer als „Kursteilnehmer“ bezeichnet.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen durch Yoga in Landshut angebotenen Yogakurse, Einzelveranstaltungen (workshops) und Einzelstunden zugrunde. Durch die Anmeldung und/oder Teilnahme an den Angeboten werden die AGB selbsterklärend akzeptiert.

 

1 Anmeldung, Bezahlung und Rücktritt

Eine Anmeldung zu den offenen Kursen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Anmeldung für die geschlossenen Kurse kann mündlich, telefonisch oder per Email über das Kontaktformular auf der Internetseite www.yoga-in-landshut erfolgen.

 

Die Bezahlung der wöchentlichen offenen Yogakurse erfolgt über den Kauf einer 5-er Punktekarte und deren Entwertung bei Kursbesuch. Die 5-er Punktekarte kann am ersten Termin erworben werden. Die Gebühren von 65 Euro sind am Kursabend in bar zu entrichten. Die 5-er Punktekarte ist gültig für fünf Besuche, außer Einzelveranstaltungen (workshops) und Einzelstunden. Die Karte ist nicht übertragbar und gilt 7 Yoga-Wochen (Ferien und Feiertage sind ausgenommen). Die Gültigkeitsdauer beginnt ab dem ersten Yogabesuch, bei jedem Besuch wird ein Feld der Karte abgeknipst. Es findet keine Rückerstattung der Kosten statt, wenn die Termine innerhalb dieser Zeitspanne nicht wahrgenommen werden konnten. Bei längerem Krankenstand des Kursteilnehmers kann, nach Rücksprache mit der Kursleiterin, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der 5-er Punktekarte, um die Anzahl der nicht wahrgenommenen Kursabende erfolgen. Entscheidet sich der Kursteilnehmer gegen den Erwerb der 5-er Punktekarte, ist eine Gebühr von 15 Euro je teilgenommenen Kursabend /10 Euro je Schnupperstunde zu entrichten. Die Gebühren sind am Kursabend in bar zu entrichten.

 

Die Anmeldung zu Einzelveranstaltungen und geschlossenen Yogakursen ist verbindlich. Die Kursgebühr ist am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.Termine für Einzelstunden erfolgen nach Absprache.

 

2 Ausfälle von wöchentlichen offenen Yogakursen, geschlossenen Yogakursen und Einzelveranstaltungen

Sollte die Durchführung einer wöchentlichen offenen Yogaklasse oder Einzelveranstaltung wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht möglich sein, so ist die Kursleiterin berechtigt, diesen Kurs abzusagen.

Muss eine wöchentliche offene Yogaklasse oder Einzelveranstaltung wegen Krankheit oder anderen außergewöhnlichen Umständen seitens der Kursleiterin ausfallen, erfolgt i.d.R. kein Ersatztermin. Der Teilnehmer erhält wahlweise a) eine Verlängerung der Gültigkeit der 5-er Punktekarte, um die Anzahl der entfallenen Kursabende oder b) eine Rückerstattung, der nicht in Anspruch genommenen Kursabende (je Termin mit 13 Euro vergünstigte Kursgebühr) bzw. Rückerstattung der bereits geleisteten Kursgebühr für die Einzelveranstaltung.

Muss eine wöchentliche geschlossene Yogaklasse wegen Krankheit oder anderen außergewöhnlichen Umständen seitens der Kursleiterin ausfallen, erfolgt i.d.R. kein Ersatztermin. Der Teilnehmer erhält im darauffolgenden Kurs wahlweise a) eine Verrechnung oder b) eine Rückerstattung für die entfallenen Termine.

 

3 Eigenverantwortung, Gesundheit und Haftung

Jeder Kursteilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für die Einschätzung seiner eigenen körperlichen Belastungsfähigkeit selbst verantwortlich. Jeder Kursteilnehmer nimmt eigenverantwortlich an der Kursstunde teil. Daher übernimmt die Kursleiterin keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, welche der Kursteilnehmer während des Kurses oder danach möglicherweise erleidet.

 

Der Kursteilnehmer versichert, dass er körperlich, geistig und seelisch in der Lage ist, am Kurs teilzunehmen. Bei Zweifel am Gesundheitszustand (z.B.: bei körperlichen Einschränkungen und Erkrankungen, Problemen am Bewegungsapparat, Herz-/ Kreislaufbeschwerden, Atemwegsproblemen, Bluthochdruck, Schwangerschaft etc.) ist der Kursteilnehmer verpflichtet, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Generell wird empfohlen, die Teilnahme an einem Kurs vorab mit einem Arzt/Therapeuten abzuklären.

 

Dem Kursteilnehmer ist bewusst, dass das falsche oder unachtsame Ausführen der Übungen Auswirkungen auf seine Gesundheit haben kann. Beschwerden jedweder Art oder Unwohlsein sind der Kursleiterin unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Kursleiterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die durch sie schuldhaft verursacht wurden und die in ihren Verantwortungsbereich fallen. In diesen Fällen haftet sie nur so weit, wie ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Kursteilnehmers entstehen, haftet dieser selbst.

Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wie Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung der Kursleiterin ausgeschlossen. Die Kursleiterin haftet nicht für Schäden, die auf dem Weg zum Kurs oder danach entstehen.